
Was soll mit dem Begleiteten Fahren ab 17 Jahren erreicht werden?
Durch die Phase des Begleiteten Fahrens sollen Fahranfänger die
Möglichkeit bekommen, unter Aufsicht einer Begleitperson zusätzliche
Fahrpraxis zu bekommen, bevor sie alleine fahren dürfen. Ziel der
Maßnahme ist die Senkung der Unfallbelastung der jungen Fahrer.
Welche Klassen können im Rahmen des Begleiteten Fahrens beantragt werden?
Die Klassen B und BE.
Müssen die Namen der vorgesehenen Begleitperson(en) bereits im Antrag angegeben werden?
Ja, mindestens eine Begleitperson muss benannt sein.
Können weitere Begleitpersonen nachträglich gemeldet werden?
Ja, sie dürfen aber erst als Begleiter tätig werden, wenn sie in der Prüfbescheinigung eingetragen sind.
Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, muss mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B oder einer entsprechenden deutschen oder EU- oder
EWR-Fahrerlaubnis sein, muss den entsprechenden Führerschein beim Begleiten mitführen und zuständigen Personen zur Kontrolle aushändigen,darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mit mehr als 2 Punkten im VZR belastet sein.
Wie viel kostet die Überprüfung und die Eintragung der Begleitperson in der Prüfbescheinigung?
Nach Geb.Nr. 202.8 beträgt die Gebühr für die Ausfertigung der Prüfbescheinigung 7,70 €.
Für die Überprüfung einer Begleitperson ist in Geb.Nr. 202.9 eine Rahmengebühr von 1,50 € bis 10,00 € vorgesehen.
Bei BF 17 sind in der Klasse B auch die Klassen L und AM
eingeschlossen. Müssen die Jugendlichen auch eine praktische Ausbildung
in der Klasse M durchlaufen?
Nein, dies ist bei BF 17 ebenso wenig vorgeschrieben, wie bei der „normalen“ Fahrerlaubniserteilung.
Wann darf man Prüfung machen?
Für die Prüfung, Theorie und Praxis, gelten die gleichen Vorgaben wie bei allen Prüfungen der Klasse B.
- Die theoretische Prüfung darf also frühestens 3 Monate,
- die praktische Prüfung einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres abgelegt werden.
Darf mit der Prüfbescheinigung auch noch nach Vollendung des 18. Lebensjahres gefahren werden?
Ja, noch drei Monate lang. Innerhalb dieser Zeit ist der Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde abzuholen.
Wird nach Vollendung des 18. Lebensjahres automatisch ein Führerschein ausgestellt?
Ja, der Führerschein muss nicht mehr gesondert beantragt werden.
Wann beginnt die Probezeit bei BF 17?
Die Probezeit beginnt mit Erteilung der Fahrerlaubnis, also mit Aushändigung der Prüfbescheinigung.
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